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Hochwirksamer Felgenreiniger für alle Stahl-, Alu und Leichtmetallfelgen.
- Entfernt mühelos auch hartnäckigste Verschmutzungen, wie z.B. eingebrannten Bremsstaub, Öl, Fett, Teer und andere Rückstände.
- Einfach aufsprühen, kurz einwirken lassen und abspülen.
- Inhaltsmenge: 500 ml.
- Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Gebrauchsanweisung:
- Dieser Reiniger ist ein starkes Reinigungskonzentrat, deshalb vor Gebrauch einen Materialverträglichkeitstest machen.
- Gleichmäßig auf die zu reinigende Felge aufsprühen, kurze Zeit einwirken lassen und gründlich mit viel Wasser abwaschen.
- Besonders hartnäckigen Schmutz mit Reinigungsschwamm oder Bürste lösen.
- Achtung: Nicht in der prallen Sonne anwenden, nicht antrocknen lassen und nicht auf heißen Felgen verwenden.
- Tipp: Eignet sich besonders gut auch zur Vorreinigung vor der Waschanlage.
Versandgewicht: |
0,60 kg
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Inhalt: |
0,50 l
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Signalwort: Gefahr
Gefahren- & Sicherheitshinweise:
- H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
- H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
- P260 Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
- P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
- P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
- P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
- P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- P501 Inhalt/Behälter einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen.
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008