Rostflecken Entferner Gel 500 g
- Entfernt hochwirksam Rostflecken auf Kunststoffoberflächen und Stein, sowie Flugrost auf Edelstahl.
- Die Paste kann hervorragend auf allen senkrechten Flächen aufgetragen werden, sogar über Kopf.
- Inhaltsmenge: 500 g.
- vor Anwendung stets Gebrauchsanweisung beachten.
Gebrauchsanweisung:
- Dieser Reiniger ist ein starkes Reinigungskonzentrat, deshalb vor Gebrauch einen Materialverträglichkeitstest machen.
- Nur auf abwaschbaren Flächen verwenden.
- Nicht mit anderen Reinigungsmitteln (Chlor) verwenden.
- Tragen Sie das Gel mit einem Pinsel auf die Rostflecken auf, kurz einwirken lassen und mit reichlich Wasser abspülen, eventuell mit Bürste nachhelfen.
- Für dauerhaften Langzeitschutz mit einem Yachticon Wachs versiegeln.
Versandgewicht: | 0,60 Kg |
Inhalt: | 0,50 kg |

Signalwort: Gefahr
Gefahren- & Sicherheitshinweise:
- H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
- H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
- P260 Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
- P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
- P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
- P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
- P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008