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2-K Polyester-Füllspachtel mit gutem Füllvermögen.
- Polyesterspachtelmasse für den Bau und Reparaturen Booten oberhalb der Wasserlinie.
- Diese Spachtelmasse wird zum Spachteln kleiner und mittelgroßer Flächen empfohlen.
- Die gehärtete Fläche lässt sich leicht mit Schleifpapier schleifen.
- Sehr gut geeignet zur Egalisierung größerer Schadstellen auf GFK-, Holz- oder Metalluntergründen. Geeignet für Gelcoat (Laminate GFK / GRP), Holz, Stahl, Aluminium und andere Stoffe, ausgenommen von Polyethylen und Polypropylen.
- Härtet mit 2% Härterpaste.
- Theor. Ergiebigkeit: ca. 3,5 m²/kg (Beschichtungsstärke 200 µm).
- Verarbeitungszeit (Topfzeit) : 5-7 minuten bei 20°C.
- Aushärtezeit: ca. 20-30 Minuten bei 20C°.
- Farbe: weiß.
- Styrolreduziert.
- vor Anwendung stets Etikett und Gebrauchsanleitung lesen.
- Inhaltsmenge: 250g.
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Versandgewicht: |
0,30 kg
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Inhalt: |
0,25 kg
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Signalwort: Gefahr
Gefahren- & Sichheitshinweise:
- H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H372 Schädigt die Hörorgane bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation.
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008