- Besonders starker Reiniger, der mühelos stark verschmutzte Unterwasserschiffe reinigt.
- Entfernt allen Schmutz, Kalkablagerungen, Muschel-, Pocken und Algenreste, Rost sowie Vergilbung.
- Nur auftragen, kurz einwirken lassen und mit viel Wasser abwaschen.
- Inhaltsmenge: 1 Liter.
- vor Anwendung stets Gebrauchsanweisung beachten.
Gebrauchsanweisung.
- Geben Sie den Yachticon Unterwasserschiff Reiniger unverdünnt auf einen nassen Schwamm (harte Putzseite) und reinigen Sie die Oberfläche gründlich.
- Ca. 15-30 Minuten einwirken lassen.
- Anschließend mit Wasser und Schwamm gründlich abwaschen.
- Für dauerhaften Schutz vor Neuverschmutzungen versiegeln SIe anschließend die Oberfläche mit einem Yachticon Wachs.
- Nicht für Metalloberflächen geeignet.
Versandgewicht: |
1,10 kg
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Inhalt: |
1,00 l
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Signalwort: Gefahr
Gefahren- & Sicherheitshinweise:
- H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
- H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
- P260 Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
- P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
- P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
- P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
- P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
- P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen.
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008