-
Lösungsmittelfreies, dünnflüssiges, transparentes Beschichtungs-, Laminier- und Vergussharz auf Epoxybasis.
- EPOXY - BK kann als Bindemittel für Füllstoffe (z.B. Leichtfüllstoffe) eingesetzt werden.
- EPOXY- BK härtet an der Oberfläche klebfrei aus und wird ebenfalls für Bauteile und Beschichtungen mit Glas-, Kohle- oder Aramidgewebe verarbeitet.
- Der Verbrauch richtet sich nach dem Flächengewicht der Verstärkungslage.
- Zur Beschichtung poriger und glatter Oberflächen.
- Als Tränkharz für Beschichtungen und Formteile in faserverstärkter Form.
- Als Vergußmasse für Schaltungen und andere Hohlräume bis zu 3 cm in einem Arbeitsgang.
- Ergiebigkeit / Verbrauch: z.B. 0,9 kg/m² bei Glasmatte 300g. 1,2 kg/m² bei Glasmatte 450g; Beschichtungen in reiner Form: 250g/m²
- vor Anwendung stets Etikett und Gebrauchsanleitung lesen
- Inhaltsmenge: 500g oder 1kg wählbar
- VPE = 2 Dosen Gebinde
Verarbeitung
- Als ideale Verarbeitungstemperatur für Untergrund und Harz werden 20° C empfohlen.
- Bei dieser Temperatur hat das Gemisch eine Topfzeit von ca. 30 Minuten. Die endgültigen Eigenschaften sind nach drei bis fünf Tagen erreicht.
- Liegen die Verarbeitungstemperaturen niedriger (minimal 10° C), verlängern sich Topfzeit und Aushärtungszeit.
- Die Verarbeitungszeit hängt merklich von der Gesamtmenge gebrauchsfertiger Mischung aus A- und B-Komponente in Dose oder Eimer ab.
- Bei größeren Ansätzen verkürzt sich die Verarbeitungszeit infolge stärkerer Wärmeentwicklung.
- Erhöhte Chemikalienbeständigkeit und Festigkeit wird durch anschließende Temperung bei 50° C über 24 Stunden erreicht.
- Als Bindemittel zur Herstellung von Epoxid-Mörtel wird es etwa im Verhältnis 1:7 Gewichtsteile (bzw. etwa 1:3 Volumenteile) mit Quarzsand oder -mehl vermischt.
- BK EPOXY kann durch Zugabe von 1 - 5 Gew.-% EP-Farbpaste opak eingefärbt werden. Geringere Zugaben führen zu einer transparenten Farbgebung.
- Beim Laminieren entspricht der Harzbedarf bei Verwendung von Glasmatte dem 3-fachen, bei Verwendung von Glasgewebe dem 1-fachen Glasgewicht.
- Bei Beschichtungen werden die gut vermischten Komponenten auf den vorbereiteten Untergrund mit einem Pinsel oder Fellroller aufgetragen.
- Bei porösen Untergründen - wie Holz und Beton - ist eine vorhergehende Grundierung mit YC G 4-HOLZVERSIEGELUNG zu empfehlen.
- Gesandstrahlte Metalle können dagegen ohne Grundierung beschichtet werden. In den meisten Fällen wird in zwei Auftragsschichten gearbeitet, um eine ausreichende Schichtstärke von ca. 300 bzw. 400 µm zu erzielen.
- Der zweite Auftrag ist innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen, solange die Oberfläche noch leicht klebrig ist.
- Der Verbrauch pro Auftrag bei Beschichtungen in reiner Form liegt bei ca. 250 g/m².
- BK EPOXY ist auch zum Vergießen in Schichten bis zu etwa 3 cm geeignet.
PDF
Signalwort: Gefahr
Gefahren- & Sichheitshinweise:
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
- P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
- P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008