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Yachtcare High Goss Finish Schleif- und Polierpaste mit Hochglanz Versiegelung.
- Eine aus Edelwachsen bestehende Poliercreme, die matte Stellen (Scheuerstellen) aus Lack- und Kunststoffoberflächen entfernt.
- Die Farbe wird wieder aufgefrischt.
- Die behandelten Flächen werden nachhaltig vor Verschmutzung, Glanzverlust und Ausbleichen durch einen dauerhaften Wachsfilm geschützt.
- Poliercreme für verwitterte und matte Oberflächen mit Schutzfilmwirkung.
- Geeignet für GFK-, Kunststoffoberflächen und verchromte Flächen.
- Ergiebigkeit: ca. 50 g/m²
- Farbton: weiß.
- Inhaltsmenge: 200g oder 500g wählbar.
- vor Anwendung stets Etikett und Gebrauchsanleitung lesen.
- HIGH GLOSS FINISH ist silikonfrei, so dass spätere Anstrichsysteme nicht beeinträchtigt werden.
- Wir empfehlen jedoch generell die Oberflächen vor einer Neulackierung mit geeigneten Entfettern und Reinigungsmitteln zu säubern.
Verarbeitung
- Yachtcare HIGH GLOSS FINISH wird mit einem weichen Tuch oder Watte aufgebracht und die Oberfläche mit kreisenden Bewegungen und leichtem Druck gründlich poliert.
- Die Cremereste werden mit Polierwatte entfernt und die Fläche auf Hochglanz gebracht. Ggf. diesen Vorgang wiederholen.
- HIGH GLOSS FINISH kann auch maschinell mit einer langsam laufenden Schwabbelscheibe (max. 2000 Upm bei 13 cm Tellerdurchmesser) oder YC POLISHING PAD LAMBSWOOL verarbeitet werden. Dabei laufend die Position wechseln, damit die Oberfläche nicht zu warm wird.
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Signalwort: Achtung
Gefahren- & Sichheitshinweise:
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
- P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008