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Reinigt, poliert und versiegelt in einem Arbeitsgang lackiertes, eloxiertes oder blankes Aluminium.
- Entfernt mühelos Verschmutzungen aller Art.
- Sorgt auf verwitterten, matten und korrodiertes Aluminiumflächen für neuen Glanz.
- Besondere Kombination aus Renigungsmineralien und Pflegekomponenten.
- Schütz dauerhaft vor Neuverschmutzungen und anderen schädlichen Umwelteinflüssen.
- hinterlasst keine Kratzer.
- Inhaltsmenge: 500 ml.
- vor Anwendung stets Gebrauchsanweisung beachten.
Gebrauchsanweisung:
- Flasche vor Gebrauch gut schütteln.
- Yachticon Aluminium Politur & Wachs auf ein weiches Tuch geben und in kreisenden Bewegungen auf die Oberfläche auftragen.
- Solange polieren, bis die Oberfläche gereinigt ist.
- Das Tuch möglichst oft wechseln.
- Bei starken Verschmutzungen den Vorgang wiederholen.
- Anschließend kurz antrocknen lassen und dann auf Hochglanz polieren.
- Bei stark oxidiertem oder verschmutzten Aluminium sollte die Oberfläche vorher mit dem Yachticon Aluminium Reiniger gereinigt werden.
Versandgewicht: |
0,60 kg
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Inhalt: |
0,50 l
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Signalwort: Achtung
Gefahren- & Sicherheitshinweise:
- H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
- EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
- EUH208 Enthält Limonen (aus Orange, süss) . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
- P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung zuführen.
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008